Alvar Freude hat den Arbeitsentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet zugeschickt bekommen und in seinem Blog veröffentlicht. Es soll seitens der Provider “durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen” der Aufruf entsprechender Seiten unterbunden werden und dem BKA eine statistische Auswertung über die Zugriffsversuche unter Nennung Zugriffsziele vorgelegt werden. Wie heise online berichtet ist das Gesetz bezogen auf das Access-Blocking technologieneutral gehalten, um der rasanten Fortentwicklung der Technik gerecht zu werden und so den Diensteanbietern alle geeigneten Maßnahmen offen zu lassen, welche nicht das Fernmeldegeheimnis verletzen. Das Bundeskriminalamt soll nur Webadressen auf die Liste der zu blockierdenden Seiten setzen, die sich außerhalb der Europäischen Union befinden und in der Lage sein nachzuweisen, dass diese zum Zeitpunkt des Eintrages auf die Sperr-Liste tatsächlich kinderpornografisches Material enthielten.
March 30, 2009
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[...] für Kinderporno-Sperren wurden nun von heise online Details eines neueren Entwurfes für die Gesetzesinitiative zum Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz veröffentlicht. Demnach sollen die Provider nun die Stopp-Seiten selbstständig hosten und die [...]
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