Der elektronische Personalausweis wird wie geplant im November 2010 eingeführt werden können. Der neue Ausweis im Scheckkartenformat wird einen kontaktlos auslesbaren Chip enthalten, auf dem ein biometrisches Gesichtsbild sowie auf Wunsch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Zusätzlich wird er eine Zertifikatsfunktion für den Identitätsnachweis im Internet enthalten.
Die Entschädigung für TK-Überwachung wird hingegen an den Vermittelungsausschuss überwiesen, da sich die Länder nicht mit der Höhe der Entschädigungen die der Bundestag vorgeschlagen hatte anfreunden konnten. Der Bundesrat machte geltend, dass die Provider “einen gewissen Abschlag gegenüber den üblichen Marktpreisen hinnehmen” müssten, da sie schließlich die Strafverfolgung dienen.
















