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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab gestern bekannt, dass Klagen gegen Castortransporte nicht sofort mit Verweis auf allgemeine Lebensrisiken als unzulässig zurückgewiesen werden dürfen. Des Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz müsse gewahrt werden, so monierten die Richter, dass eine echte Risikobewertung fehle, welche auch mögliche Unfälle und Terroranschläge nicht ausschließen dürfe. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg muss nun erneut über eine Zulassung der Klagen entscheiden.
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