Die taz berichtet mit einer gewissen Schadenfreude von der Veröffentlichung des Urteils gegen den Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth.
Die Strafzumessung sei “in dieser Höhe unbedingt erforderlich [...] dem Angeklagten kann nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden [...] Rechtsanwalt mit dem Ziel der eigenen ungerechtfertigten Bereicherung…
Das vollständige Urteil findet sich auf der Webseite von Rechtsanwalt Eisenberg.

















[...] Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts hat das Berliner Kammergericht den Urteilsspruch noch untermauert und verschärft. Das Landgericht [...]
Pingback by Berliner Kammergericht zu Gravenreuth « hep-cat.de — February 7, 2009 @ 11:12 am