Wie schon vorher erkennbar war: 34 zu 35
Präventive Online-Durchsuchungen zur Abwehr terroristischer Gefahren durch das Bundeskriminalamt endlich möglich. Auch akustische und optische Wohnraumüberwachungen können Dank der Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechtes nun auch in Arztpraxen, Anwaltskanzleien und Redaktionsräumen stattfinden. Glücklicherweise ist nun auch eine ausführliche und vorbeugende Rasterfahndung durch das BKA gestattet.
Keine Sorge: Geschützt sind Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete.
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